Mitgliedschaft

 
Sie wollen eine Interessenvertretung, die sich Ihrer Belange als Arbeitnehmer annimmt?
Sie wollen eine Arbeitnehmervereinigung, die unabhängig ist und betriebsnah agiert?
Sie wollen Information, Beratung, Qualifikation, Arbeits- und Sozialgerichtsrechtsschutz?
 
Dann kommen Sie uns! Hier geht´s zum Mitgliedsantrag: einfach ausfüllen und absenden!
 
Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2011
Der monatliche Mitgliedsbeitrag gilt ab 01.01.2011 wie in der linken Spalte - für Mitglieder, die keine Rechtsschutzversicherung durch die ARAG wünschen, gilt der Beitrag der rechten Spalte:
 
Normalbetrag    14,00€            10,00€          
Auszubildende und Studenten 6,00 € 5,00€
Rentner und Arbeitslose 7,00 € * 5,00 €
Teilzeitkräfte unter 20 Wochen-Arbeitsstunden 9,00 € 7,00 €
Beschäftigte im Rahmen des Mutterschutz- bzw Bundeserziehungsgesetzes 7,00 € 5,00 €
(*) inkl. Sozialgerichtsrechtsschutzversicherung, ohne Arbeitsgerichtsrechtsschutzversicherung

 
Der AUB-Beitrag ist steuerlich als "Beitrag zu den Berufsverbänden" absetzbar.
 
Zusatzbeiträge der örtlichen Gruppen: 
Die örtlichen AUB-Gruppen können zur Deckung Ihres Finanzbedarfs einen Zusatzbeitrag erheben. Bitte kontaktieren Sie den Sprecher Ihrer örtlichen AUB-Gruppe oder die Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle hierzu.
 
Änderung der Mitgliedsdaten:
Sie sind bereits Mitglied und möchten Angaben zu Ihrer Mitgliedschaft ändern? Unsere Online-Eingabemaske finden Siehier“.