Mitgliedschaft
Sie wollen eine Interessenvertretung, die sich Ihrer Belange als Arbeitnehmer annimmt?
Sie wollen eine Arbeitnehmervereinigung, die unabhängig ist und betriebsnah agiert?
Sie wollen Information, Beratung, Qualifikation, Arbeits- und Sozialgerichtsrechtsschutz?
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Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2011
Der monatliche Mitgliedsbeitrag gilt ab 01.01.2011 wie in der linken Spalte - für Mitglieder, die keine Rechtsschutzversicherung durch die ARAG wünschen, gilt der Beitrag der rechten Spalte:
| Normalbetrag | 14,00€ | 10,00€ |
| Auszubildende und Studenten | 6,00 € | 5,00€ |
| Rentner und Arbeitslose | 7,00 € * | 5,00 € |
| Teilzeitkräfte unter 20 Wochen-Arbeitsstunden | 9,00 € | 7,00 € |
| Beschäftigte im Rahmen des Mutterschutz- bzw Bundeserziehungsgesetzes | 7,00 € | 5,00 € |
(*) inkl. Sozialgerichtsrechtsschutzversicherung, ohne Arbeitsgerichtsrechtsschutzversicherung
Der AUB-Beitrag ist steuerlich als "Beitrag zu den Berufsverbänden" absetzbar.
Zusatzbeiträge der örtlichen Gruppen:
Die örtlichen AUB-Gruppen können zur Deckung Ihres Finanzbedarfs einen Zusatzbeitrag erheben. Bitte kontaktieren Sie den Sprecher Ihrer örtlichen AUB-Gruppe oder die Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle hierzu.
Änderung der Mitgliedsdaten:
Sie sind bereits Mitglied und möchten Angaben zu Ihrer Mitgliedschaft ändern? Unsere Online-Eingabemaske finden Sie „hier“.
