FAQ

Wer sich für die AUB interessiert, ohne vorher viel über diese Arbeitnehmervereinigung gehört zu haben, stellt natürlich Fragen. Andererseits sind auch – teils provokative - Einwände hörbar.
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen und Einwände zur AUB zusammengetragen und versucht, diese zu beantworten
Ich brauche keine AUB. Ich regele meine Angelegenheiten selbst.
Antwort: Die AUB will niemanden bevormunden. Denn es gibt viele Dinge, die jeder Einzelne mit dem Vorgesetzten besprechen und regeln sollte. Viele arbeitsplatzübergreifende Angelegenheiten wie Arbeitszeitregelungen, soziale Angelegenheiten können aber nur zwischen Betriebsrat und Betriebsleitung gelöst werden. Da die AUB für betriebsbezogene Lösungen eintritt, ist es notwendig, dass sie in jedem Betrieb vertreten ist und dort Betriebsräte stellt. Eine betriebsbezogen wirkende Arbeitnehmervertretung ist für den Einzelnen im Betrieb immer besser als eine anonyme Großorganisation (siehe auch Leipziger Thesen der AUB).
Wenn ich Probleme habe, brauche ich einen starken Partner.
Antwort: Die AUB ist ein starker, weil betriebsbezogener Partner. Durch betriebsbezogene Arbeit kennt sie die Probleme vor Ort und kann diese Sachkunde individuell für jeden Betrieb lösen. Ihre Stärke liegt in der Persönlichkeit der einzelnen AUB-Betriebsräte und nicht in einer hohen Zahl von Funktionären. Die AUB vertritt alle Arbeitnehmergruppen. Immerhin sind ca. 75% aller Arbeitnehmer nicht gewerkschaftlich orientiert. Betriebliche Mitbestimmung ist für alle gleich und unabhängig von einer Organisation und deren Größe.
Entstehen persönliche Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, wenn ich mich in der AUB engagiere oder für sie interessiere?
Antwort: Es ist das Grundrecht (Art. 9 GG) eines jeden Arbeitnehmers, Mitglied in einer Arbeitnehmervereinigung zu werden und sich dort auch zu engagieren. Aufgrund der Mitgliedschaft und/oder der Mitarbeit in der AUB darf niemandem ein beruflicher Nachteil entstehen. Um das Verständnis des Vorgesetzten für eine solche Tätigkeit zu wecken, kann es sinnvoll sein, ein Gespräch mit dem Vorgesetzten - evtl. unter Hinzuziehen eines AUB-Betriebsrates - zu führen. Mangelndes Verständnis entsteht auch durch fehlendes Fachwissen. Diese Hemmnisse können durch die von der AUB angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen und Informationen auch für Vorgesetzte abgebaut werden.
Was bringt mir als gewerkschaftlich nichtorganisiertem Arbeitnehmer eine Mitgliedschaft in der AUB?
Antwort: AUB-Mitglieder können die Dienstleistungen der AUB wie Information, Beratung und Schulung nutzen sowie vergünstigte Versicherungskonditionen in Anspruch nehmen. Jedes Mitglied hat - nach 2-monatiger Mitgliedschaft - im Schadensfall das Recht, einen Anwalt eigener Wahl mit seiner gerichtlichen Vertretung zu beauftragen (Arbeits- und Sozialgerichtsrechtsschutz).
Habe ich als AUB-Mitglied Anspruch auf tarifliche Leistungen?
Antwort: Tarifverträge regeln Entgelte für gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer.
Anders ist die Rechtslage, wenn ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. In diesem Fall gelten seine Rechtsnormen auch für nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (§ 5 Abs. 4 TVG). In der Praxis nehmen die Arbeitsverträge der Mitarbeiter Bezug auf den Tarifvertrag. Nicht gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter haben somit Anspruch auf tarifliche Leistungen aus dem Arbeitsvertrag.
Ausführliches zum Thema "Gleichbehandlung von Nichtorganisierten" siehe Spezial Nr.1.
Kann ich als gewerblicher Arbeitnehmer aus einem Handelsbetrieb Mitglied der AUB werden?
Antwort: Ja, denn es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Berufszweige. Die AUB ist für alle Arbeitnehmer offen.
Wie steht die AUB zur Weiterbildung?
Antwort: Die AUB hält die gründliche Weiterbildung jedes Einzelnen für absolut notwendig. Gerade die Einführung von neuen Technologien erfordert mehr denn je die berufliche Weiterbildung und sichert die Arbeitsplätze der Einzelnen sowie die Existenz des Unternehmens. Für die AUB gilt der Grundsatz: Weiterbildung ist die beste Investition für den Mitarbeiter und das Unternehmen. Arbeitnehmervertreter benötigen darüber hinaus fundierte Kenntnisse des Arbeitsrechts und der Gesellschaftspolitik, um eine sachgerechte, betriebsbezogene Tätigkeit wahrnehmen zu können. Die Weiterbildungsmaßnahmen sind nicht nur fachliche Weiterbildung, sondern dienen auch der persönlichen Entwicklung (z.B. Gesprächsführung und Kameratraining).
Wenn ich in und für die AUB eintrete, mache ich mich bei meinem Vorgesetzten unbeliebt.
Antwort: Jeder hat das Recht, sich einer Vereinigung seiner Wahl anzuschließen (Art. 9 Grundgesetz). So sind z.B. 50% der Vorgesetzten in Vereinigungen organisiert. Es kann sein, dass Vorgesetzte auf eine Betätigung in einer Arbeitnehmervereinigung direkt oder indirekt negativ reagieren. Diesen Vorgesetzten ist zu erklären, dass nach dem Betriebsverfassungsgesetz in jedem Falle Betriebsräte gewählt werden. Sie würden mit ihrer Haltung lediglich beeinflussen, ob die Mitarbeiter Kandidaten verschiedener Listen wählen können oder aber nur die Kandidaten einer (häufig extrem ideologisch ausgerichteten) Einheitsliste wählen können. Betriebspolitische Arbeit ist im Sinne der Mitarbeiter und des Unternehmens gleichermaßen wichtig
Die AUB ist nur etwas für Führungskräfte.
Antwort: Die AUB vertritt alle Mitarbeiter, die nach dem Betriebsverfassungsgesetz Arbeitnehmer sind. Die Kandidatenlisten sollen ein Spiegelbild der Belegschaft sein. Wichtig ist, dass es qualifizierte und bewährte Mitarbeiter sind.
Die AUB ist gegen Arbeitszeitverkürzung.
Antwort: Die AUB ist für individuelle und/oder betriebliche Lösungen, z.B. bei besonders belasteten Berufsgruppen wie Schichtarbeitern. Die AUB ist für betriebliche und individuelle Arbeitszeitmodelle (siehe auch Leipziger Thesen der AUB). Die AUB wendet sich gegen generelle Arbeitszeitverkürzung, wie sie von den Tarifpartnern in der Vergangenheit beschlossen wurde.
Die AUB ist unternehmerabhängig.
Antwort: Dieser Vorwurf ist ebenso alt wie falsch. Er stammt von Funktionärsgewerkschaften, die um ihre Monopolstellung fürchten.
Die AUB scheut vor Arbeitskampfmaßnahmen zurück.
Antwort: Die AUB erkennt den Streik als ein Grundrecht an. Allerdings möchte die AUB Streik und Aussperrung überflüssig machen durch ihre konstruktive und betriebsbezogene Politik zum Wohle der Arbeitnehmer und der Betriebe.
Das Betriebsverfassungsgesetz gibt den Betriebsräten sehr viele Möglichkeiten, den Arbeitgeber an den Verhandlungstisch zu bringen, um dort sachgerechte und betriebsbezogene Lösungen zu erzielen, die im Interesse der Mitarbeiter und des Betriebes liegen (Leipziger Thesen der AUB).
Die AUB wird einmal auch nur zu einer dieser anonymen Großorganisationen.Antwort: Aus der AUB kann sich nie eine anonyme Großorganisation entwickeln, weil sie aus selbständigen, betrieblichen Gruppen besteht. Erste AUB-Gruppen sind 1974 entstanden, gerade um den Großorganisationen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) individuelle Interessenvertreter gegenüberzustellen. Die Erfolge bei den Betriebsratswahlen haben dies bestätigt. Heute sind mehr als 25% der Betriebsräte unabhängig. Dies alles wurde erreicht ohne Berufsfunktionäre. Es bleibt dabei: Die AUB-Gruppen entscheiden betriebsbezogen, selbständig und den jeweiligen Gegebenheiten im Betrieb angemessen
Die AUB zersplittert die Arbeitnehmerfront
Antwort: Diese Ansicht entspricht dem Monopoldenken und Alleinvertretungsanspruch der etablierten Gewerkschaften. Sie fordern in nahezu allen Bereichen unserer Gesellschaft Mitbestimmung oder Beteiligung, sind aber nicht bereit, im Bereich der Arbeitnehmervertretung in den Betrieben Pluralismus und Demokratie anzuerkennen. Im Gegensatz zu den etablierten Gewerkschaften, sieht sich die AUB als Mitbewerber mit dem Ziel der bestmöglichen Interessenvertretung der Arbeitnehmer in den Betrieben.
Die Tarifpolitik wird doch nur von der Gewerkschaft gemacht. Die AUB ist ein Trittbrettfahrer gewerkschaftlicher Tarifpolitik.
Antwort: Gerade die verfehlte Tarifpolitik des letzten Jahrzehnts führt dazu, dass die Tarifpartner sich künftig auf Rahmenbedingungen zurückziehen müssen. Die Konkretisierung wird den Betriebsräten und Arbeitgebern vor Ort überlassen. Die AUB hat schon immer größeren Wert auf betriebliche Lösungen gelegt, als aktiver Partner in der Tarifpolitik sein zu wollen. Das Ergebnis dieser vorausschauenden Haltung hat die AUB in den Leipziger Thesen 1993 in die öffentliche Diskussion eingebracht. Richtig ist auch, dass schon heute eine Vielzahl deutscher Unternehmer auch mit gewerkschaftlichen Betriebsräten tarifliche Regelungen unterlaufen und betriebliche Lösungen à la AUB vereinbaren. Trotz der beschriebenen Entwicklung wird sich die AUB nicht verweigern, wenn sie gefordert ist, Tarifpartner zu sein. Der Vorwurf des Trittbrettfahrers ist absurd. Im übrigen trifft dieser Vorwurf ca. 70% aller deutschen Arbeitnehmer, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind.
Die AUB ist eine gelbe Gewerkschaft.
Antwort: Tatsache ist, dass die AUB im Sinne des § 2 Abs.1 des Betriebsverfassungsgesetzes "Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten ...vertrauensvoll ... zum Wohl der Arbeitnehmer und Betriebes zusammen", ihre Tätigkeit für die Arbeitnehmer ausübt. Die AUB hält die betriebsbezogene Interessenvertretung für wichtiger als ideologische Fernsteuerung. Der Vorwurf ist auch unzutreffend, weil die AUB finanziell nicht vom Arbeitgeber abhängig ist,
- die AUB sich ihre Meinungen selbst bildet und zwar betriebsbezogen,
- die AUB ihre Handlungen ausschließlich in eigener Verantwortung durchführt
Beweis: Gerade Arbeitgeberverbände betonen ihr gutes Verhältnis zum DGB, während sie den Nicht-Organisierten oft skeptisch gegenüberstehen. Der Vorwurf "gelbe Gewerkschaft" ist lediglich ein Propagandamittel der Gewerkschaften, die um ihre Monopolstellung fürchten.
Definition: Gelbe Gewerkschaften, die sog. wirtschaftsfriedlichen Gewerkschaften, die den Klassenkampf und auch den Streik ablehnten und ein freundliches Verhältnis zu den Arbeitgebern anstrebten. Ihr Ziel war die Verwirklichung einer Werkgemeinschaft in einer berufsständischen Ordnung. Ursprung in Frankreich, wo 1899 Streikbrecher die zerstörten Fenster ihrer Fabrik mit gelben Streifen beklebten und im Gegensatz zum Rot der Sozialisten gelbe Plakate benutzten. In Deutschland entstanden die gelben Gewerkschaften um 1905. Oft wurden sie von den Unternehmen unterstützt, zumal ihnen vor allem die gewerkschaftlichen anderweitig nicht organisierten Arbeitnehmer angehörten, welche die Arbeit während des Streiks fortsetzen wollten. Nachdem es 1907 bereits 88 Werkvereine gab, die zum Teil im Gelben Arbeiterbund bzw. später im Bund deutscher Werkvereine zusammengeschlossen waren, wurde die weitere Entwicklung der Werkvereine durch das 1918 zwischen den Gewerkschaften und den Unternehmerverbänden geschlossene Abkommen (Gewerkschaftsmonopol) stark beeinträchtigt, da nun die Unternehmer die Werkvereine nicht mehr unterstützen durften. 1932 hatten die gelben Gewerkschaften 193.000 Mitglieder, 1933 wurde ihre Tätigkeit gewaltsam beendet, und ihre Mitglieder wurden in die Deutsche Arbeitsfront überführt.
Quellenangabe: "Das moderne Lexikon", Band 6, herausgegeben vom Lexikon-Institut Bertelsmann.
Warum beteiligt sich die AUB an Wahlen zu den Mitbestimmungsorganen (Betriebsrat, Personalrat, Sprecherausschuss, Aufsichtsrat)?
Antwort: Über 70% der Arbeitnehmer sind nicht in Gewerkschaften organisiert. Die AUB hat sich zum Ziel gesetzt, dass diese nicht organisierten Arbeitnehmer repräsentativ in den Gremien der Mitbestimmung vertreten sind.
Wie verhält sich die AUB, wenn sie nicht die Mehrheit im Betriebsrat hat?
Antwort: Die AUB ist in Sachfragen immer zur konstruktiven Zusammenarbeit mit allen Gruppierungen bereit, denn für die AUB steht das Wohl der Mitarbeiter im Vordergrund. Oberstes Ziel ist es, allein oder mit Koalitionspartnern, Mehrheiten für eine gute Betriebsratstätigkeit zu erreichen.
Wie gewinnt die AUB Wahlen?
Antwort: Durch sachliche, faire und betriebsbezogene Auseinandersetzung mit den Mitbewerbern. Durch größtmögliches Umsetzen der Anliegen der Belegschaft. Durch Auswahl qualifizierter Kandidaten. Durch Transparenz der Betriebsratsarbeit (durch das persönliche Gespräch mit dem einzelnen Mitarbeiter am Arbeitsplatz; durch Nachweis konkreter Ergebnisse aus der Betriebsratsarbeit z.B. in Betriebsversammlungen)Durch regelmäßige Veröffentlichungen, wie eigene Zeitungen, Flugblätter, Leserbriefe, Stellungnahmen in den Medien. Durch klare Aussagen über zukünftige Ziele.
Zu welchen Erfolgen hat das bisherige Engagement der AUB geführt?
Antwort: Die Unabhängigen sind die zweitstärkste Gruppe in der Vertretung der Arbeitnehmerinteressen. In Zukunft gibt es nur noch den Wettbewerb zwischen unabhängigen Arbeitnehmervertretern und DGB-organisierten Arbeitnehmervertretern. Die AUB ist bundesweit in allen Schlüsselbranchen mit gewählten Vertretern präsent. Dies bedeutet, dass die AUB in vielen Unternehmen Deutschlands Vorsitzende in den Betriebsräten und Aufsichtsratsmitglieder stellt. Darüber hinaus gelingt es der AUB zunehmend die öffentliche Diskussion zu wichtigen arbeitspolitischen Themen durch Ausarbeitungen und Stellungnahmen zu beeinflussen (z.B. Ladenschlussgesetz und Leipziger Thesen)
