Die AUB
Die AUB e.V. ist ein Berufsverband, der Mitglieder in allen Berufsbranchen unterstützt. Unsere Dienstleistungen richten sich an alle Arbeitnehmer und gewählte Interessenvertreter im Betrieb. Mit einer Vielzahl an Seminaren, einem umfangreichen Beratungsangebot und einem kompetenten Experten-Netzwerk stehen wir Ihnen in allen Fragen rund um Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsgesetz zur Seite.
Die AUB-Broschüre "Wer wir sind, was wir bieten" erhalten Sie hier.
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AUB Campus
Jetzt vormerken! AUB Campus-Betriebsrätekonferenz vom 17.10.2012 - 19.10.2012 in Castrop-Rauxel.
Hier geht´s zum Programm. ![]() Blättern Sie doch mal in unserem Seminarprogramm und lassen frischen Wind und frisches Wissen durch den Geist wehen! Lassen Sie sich von lauter guten Seiten überzeugen: Termine finden, Seminare auswählen, Hotels sichern. Sie wollen gleich buchen? Gern! Rufen Sie uns an unter der AUB Campus-Seminarhotline 0911 / 2870819.
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AUB Exklusiv
Wir wünschen Ihnen von Herzen ein erfolgreiches, gesundes und starkes neues Jahr 2012!
![]() Die Änderungen 2012 aus Arbeits- und Sozialrecht stehen zum Download bereit! Hier erfahren Sie mehr über gesetzliche Änderungen im Steuerrecht, bei Sozialversicherungen, im Arbeitsrecht und im Datenschutzrecht - eine Übersicht, die von uns jedes Jahr neu zusammengestellt und kommentiert wird! |
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AUB Service
![]() Als Betriebsrat müssen Sie sich ständig über die aktuelle Rechtssprechung informieren, um auf dem Laufenden zu bleiben. Unser Service: wir bieten Ihnen regelmäßig Entscheidungen der bundesdeutschen Arbeitsgerichte in verständlicher Form als Newsletter an. Abonnieren Sie hier.
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AUB Net
![]() Urteil im Fall "Bonuszahlungen": Opel muss nachzahlen!
Monatelang schwelte die Affäre um Bonuszahlungen, die die Opel AG an IG Metallmitglieder gezahlt hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelte aufgrund von Einzelklagen, initiiert durch die AUB, und verurteilte das Unternehmen am 08.12.2011 dazu, den 153 Einzelklägern, 200,00 Euro plus Zinsen zu zahlen. Eines steht somit fest: Sonderbehandlungen für Gewerkschafter verstoßen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und sind unzulässig! Dies ist ein deutliches Urteil, das unseren Mitgliedern wieder einmal zeigt, wie wichtig guter Rechtsschutz und kompetente Rechtsberatung sind.
Die AUB - Wehr Dich, wir helfen!
Das Unternehmen sieht sich mit einem weiteren Skandal konfrontiert: Opel zahlte seinen Betriebsräten eine "Funktionszulage" von bis zu 1500 Euro als Ausgleich für Mehrarbeit und Rufbereitschaft. Auch dies ein klarer Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz, wonach die Betriebstätigkeit als unentgeltliches Ehrenamt auszuüben ist. Ein "unabhängiger" Rechtsanwalt soll nun die Rechtmäßigkeit der Zahlungen überprüfen, wie die örtliche AUB-Betriebsgruppe informiert!
Die Pressemitteilung der AUB finden SIe hier.
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